Einstufung - Daten:

  • Alkaline Earth Silicate Wolle (AES) sind in Europa nicht eingestuft.
  • Polycristalline Aluminiumoxidwolle (PCW) sind in Europa nicht, Faserstäube aus PCW sind in Deutschland in die Kategorie 3 (Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial) eingestuft.
  • Aluminiumsilikatwolle (ASW) (Keramikfaser) haben eine Biolöslichkeit vergleichbar mit der "alten", vor 1996 produzierten Mineralwolle (55-65 Tage). In Europa stuft man Aluminiumsilikatwolle nach Richtlinie 67/54/EWG in die Kategorie 2 ein. Faserstäube sind in Deutschland nach TRGS 905 in die Kategorie 2 eingestuft.

Einstufung von Hochtemperaturwollen

Künstliche Mineralwolle ist eine ungeordnete Anhäufung von Fasern mit unterschiedlichen Längen- und Durchmesserspektren. Die Wolle enthält einzelne Fasern mit einem L/D-Verhältnis größer 3:1 (WHO-Definition). Die Diskussion über eine Gesundheitsgefährdung durch künstliche Mineralfasern, zu denen auch Faserstäube aus Hochtemperaturwolle gehören, begann Ende der 60er Jahre, wurde aber erst in den 80er Jahren verstärkt kommuniziert. Seitdem wurden eine Reihe Tierversuche und epidemiologische Unter suchungen bei Menschen, die mit Hochtemperaturwolle arbeiten, durchgeführt. Bisher sind bei Menschen keine Lungenerkrankungen, die ursächlich auf Hochtemperaturwolle (u. a. Glas- und Mineralwolle, Aluminiumsilikatwolle/ Keramikfaser) zurückzuführen sind, aufgetreten. Dies zeigen auch die vorliegenden Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchungen, die bei Arbeitern durchgeführt wurden, die in HTW-erzeugenden Betrieben täglich mit den Materialien umgehen.Da also keine "einstufungswürdigen" epidemiologischen Daten vorliegen, wurde und wird derzeit auf Tierversuche zurückgegriffen. Die Einstufung der einzelnen Fasertypen ist in Deutschland und Europa z. T. unterschiedlich vorgenommen worden.

Die International Agency for Research on Cancer (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahre 2002 eine Neubewertung von künstlichen Mineralfasern vorgenommen. Die IARC hat dabei die Einstufung von Aluminiumsilikatwolle (Keramikfasern) in die Gruppe 2B „possible carcinogen“, die bereits 1987 vorgenommen worden war, beibehalten. In der IARC-Bewertung sind alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, auch die neuesten Ergebnisse aus der Epidemiologie und Toxikologie, berücksichtigt worden.