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Die Hersteller von Hochtemperaturwolle (HTW) haben sich entschlossen, eine freiwillige Kennzeichnung auf alle Verpackungen von Erzeugnissen (Stoffe, Mischungen und Artikel) aus Aluminiumsilikatwolle anzubringen, um die Verarbeiter auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Darüber hinaus besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für den „Stoff“ Aluminiumsilikatwolle sowie Mischungen (ehem. Zubereitungen) mit einem Masseanteil von Aluminiumsilikatwolle > 0.1 %.
Die zur Kennzeichnung verwendeten Symbole werden sich in absehbarer Zeit durch das Inkrafttreten der CLP-Verordnung ändern. Für Stoffe wird die neue Kennzeichnung ab Dezember 2010 und für Mischungen ab Juli 2015 verbindlich; in beiden Fällen gilt eine Übergangszeit von 2 Jahren für vorhandene Bestände.
Unabhängig von der Kennzeichnung sind bei der Handhabung und Verarbeitung von Erzeugnissen aus Aluminiumsilikatwolle - egal, ob es sich dabei um Stoffe, Mischungen oder Artikel handelt - die Vorschriften gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStV) und der Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 619 „Substitution von Produkten aus Aluminiumsilkatwolle“ zu beachten.
Weitere Informationen werden auf der ECFIA-Website verfügbar gemacht.