Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

TRGS werden regelmäßig vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales überarbeitet und an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie an den Stand der Technik angepasst.

Wegen der Aktualität in Bezug auf die Verwendung von Hochtemperaturwolle sind auf der Webseite der DKFG nur die TRGSsen genannt, die speziell für Hochtemperaturwolle veröffentlicht sind.

Diese und weitere TRGSen finden Sie immer aktuell auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Für den Bereich der Hochtemperaturwollen gelten:

  • TRGS 440 - Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung
  • TRGS 500 - Schutzmaßnahmen
  • TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • TRGS 559 - Mineralischer Staub
  • TRGS 619 - Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle
  • TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
  • TRGS 905 - Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
  • TRGS 906 - Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV

Die Übersichtsseite der TRGS finden Sie unter diesem Link.